Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich, Angebot & Buchung
- Angebotsanfrage: Die Urlaubsanfrage (Anmeldung) bedarf keiner bestimmten Form.
- Buchungsbestätigung: Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Ein Beherbergungsvertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Buchungsbestätigung (per E-Mail oder Post) zustande. Wir behalten uns vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 2 Mindestalter & Belegungsstärke
- Mindestalter: Das Mindestalter des Mieters (Hauptmieter) beträgt 25 Jahre. In jeder von Ihnen gemieteten Wohnung muss während des gesamten Aufenthalts mindestens einer der Gäste 25 Jahre oder älter sein.
- Personenzahl: Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen vom Vertrag bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Für weitere Personen wird eine zusätzliche Vergütung verlangt.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen & Zusatzkosten
- Preise & Nebenkosten: Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sämtlicher Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung), sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
- Anzahlung & Restzahlung: Mit Vertragsabschluss (Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen an uns zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtmietpreis angerechnet. Die Restzahlung des Rechnungsbetrages ist spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt auf unser Geschäftskonto zu überweisen.
- Zahlungsverzug & Kurzfristbuchungen: Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, nach Mahnung und angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Stornierungskosten gemäß § 12 geltend zu machen. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 8 Wochen vor Anreise oder Last Minute ist der Gesamtmietpreis vor Anreise zu überweisen oder nach vorheriger Absprache vor Bezug der Wohnung in bar vor Ort zu bezahlen.
§ 4 Kurabgabe
Kurabgabebeträge sind im Reisepreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt ist eine Kurabgabe laut Satzung der Gemeinde Büsum zu entrichten.
§ 5 Reiserücktrittsversicherung
Im Miet-/Reisepreis ist keine Rücktrittsversicherung enthalten. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
§ 6 An- und Abreise / Pflichten bei der Abreise
- Zeiten: Gebuchte Appartements stehen Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sie werden gebeten, am Abreisetag das Appartement und den PKW-Stellplatz bis spätestens 10:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Für die Abrechnung werden An- und Abreisetag zu einem Urlaubstag zusammengefasst.
- Endreinigung & Übergabezustand: Die Endreinigung ist Bestandteil des Gesamtreisepreises. Das Appartement ist bei Abreise besenrein mit abgewaschenem, sauberem Geschirr und entsorgtem Müll zu verlassen. Die Geschirrspüler sind sauber und ausgeräumt zu hinterlassen.
- Zusatzaufwand: Das Abspülen des Geschirrs, die Müllentsorgung und die Leerung des Geschirrspülers gehören nicht zur Endreinigung und sind Aufgabe des Gastes. Sollten unsere Reinigungskräfte diese Aufgaben übernehmen müssen oder wir eine übermäßige Verschmutzung feststellen, die einen deutlich höheren Reinigungsaufwand erfordert, berechnen wir Ihnen diesen zusätzlichen Aufwand nach tatsächlichem Aufwand.
§ 7 Hausordnung, Ruhezeiten & Betretungsrecht
- Hausordnung & Ruhezeiten: Der Gast ist verpflichtet, die geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung liegt in den Appartements aus. Zur Vermeidung von Ruhestörungen ist insbesondere in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten.
- Rauchverbot & Rauchwarnmelder: Das Rauchen in den Appartements ist strikt untersagt; auf dem Balkon ist das Rauchen gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden die Kosten für die Sonderreinigung und ggf. Mietausfall in Rechnung gestellt. Die Manipulation oder Demontage von Rauchwarnmeldern ist untersagt und führt zum sofortigen Ende des Beherbergungsvertrages gemäß § 14.
- Betretungsrecht des Vermieters: Der Vermieter oder von ihm Beauftragte sind berechtigt, die Ferienwohnung bei Gefahr im Verzug (z. B. Wasserrohrbruch, Brandgefahr) sowie nach vorheriger Ankündigung zur Durchführung dringender Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten zu betreten.
§ 8 Haustiere & Fahrräder
- Haustiere: Ein Haustier darf nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung in die dafür zugelassenen Appartements mitgebracht werden. Dieses muss in der Buchungsbestätigung angezeigt werden.
- Fahrräder: Fahrräder dürfen aus Sicherheits- und Hygienegründen nicht in das Appartement bzw. in das Haus gebracht werden.
§ 9 Parkplatznutzung
Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, es sei denn, der Vermieter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.
§ 10 Laden von Fahrzeugen, elektronischen Kleingeräten & Akkus
- Keine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge im Außenbereich: Das Laden von elektrisch betriebenen Fahrzeugen jeglicher Art (insbesondere E-Autos, E-Rollstühle, E-Scooter und Roller) über die Außensteckdosen oder das Hausstromnetz der Unterkunft ist nicht gestattet. Im Außenbereich stehen keine entsprechenden Ladevorrichtungen zur Verfügung. Gäste werden gebeten, für das Aufladen von Elektrofahrzeugen die öffentlichen Ladestationen im Ort zu nutzen.
- Der Gast ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und darin befindliche Elektroanlagen pfleglich zu behandeln. Das Laden von privaten Akkumulatoren (insb. für E-Mobilität / E-Bikes) ist nur unter Aufsicht gestattet. Das Laden hat zudem auf einer feuerfesten Unterlage (z. B. Fliesenboden) zu erfolgen. Ein Laden auf brennbaren Untergründen (z.B. Teppich, Bett, Holzmöbel) ist untersagt. Ein Laden über Nacht oder während der Abwesenheit des Gastes ist untersagt.
- Das Laden von erkennbar beschädigten oder technisch veränderten Akkus ist ausdrücklich untersagt. Der Vermieter haftet nicht für Unterbrechungen des Ladevorgangs, die durch netzbedingte Stromausfälle oder Schutzschalterauslösungen entstehen. Der Gast haftet für Schäden, die durch die Nutzung mitgebrachter, defekter oder nicht zugelassener Ladegeräte und Akkus entstehen, sofern er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.
§ 11 Internet / WLAN
Sie können in den Appartements kostenfreies WLAN nutzen. Hier handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit, Bandbreite oder unterbrechungsfreie Verlässlichkeit des Internetzugangs. Eine Mietminderung aufgrund von vorübergehenden Störungen oder Ausfällen der Anlage oder des Routers ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
§ 12 Rücktritt durch den Gast & Umbuchung
12.1 Rücktritt vom Vertrag / Stornierungsbedingungen
Die Stornierungskosten richten sich nach dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Reisebeginn. Unabhängig vom Reisebeginn ist eine Rücktrittserklärung kostenlos, wenn sie innerhalb von einer Woche nach Buchung erfolgt. In diesem Fall fällt auch keine Bearbeitungsgebühr an. Eine Bearbeitungsgebühr von 70,00 Euro fällt eine Woche nach der Buchung grundsätzlich zusätzlich zu den Stornierungskosten an.
Stornierungskosten bei Reisebeginn im Zeitraum 10. Januar bis 19. März und
1. November bis 19. Dezember:
o Bis 28 Tage vor Reisebeginn: keine Stornierungskosten.
o Ab dem 27. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Basis-Mietpreises*.
Stornierungskosten bei Reisebeginn im Zeitraum 20. März bis 31. Oktober und
20. Dezember bis 9. Januar:
o Bis 90 Tage vor Reisebeginn: keine Stornierungskosten.
o Ab dem 89. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Basis-Mietpreises*.
*Basis-Mietpreis: Gesamtmietpreis abzgl. verbindlicher Zusatzleistungen oder ggf. kostenpflichtiger obligatorischer Zusatzleistungen. Bereits gezahlte verbindliche oder kostenpflichtige obligatorische Zusatzleistungen und Kurabgabe werden bei einer Stornierung zu 100% erstattet.
Wir sind bemüht, das Objekt bei Stornierung anderweitig zu vermieten. Der Gast trägt jedoch die Beweislast, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Im Falle einer (Teil-) Ersatzvermietung erfolgt eine entsprechende Anrechnung des Basis-Mietpreises der (Teil-) Ersatzvermietung auf den Basis-Mietpreis der stornierten Buchung, falls und sobald die vollständige Mietzahlung für diese Ersatzvermietung erfolgt ist. Die o.g. Stornierungskosten fallen nur für den Zeitraum an, für den keine Ersatzvermietung zustande kommt.
12.2 Umbuchung
Eine Umbuchung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Das Datum der Anfrage nach einer Umbuchung liegt mindestens 90 Tage vor dem ursprünglich gebuchten Reisebeginn.
- Der gewünschte alternative Zeitraum muss frei sein.
- Der Mietpreis des alternativen Zeitraums entspricht mindestens dem Mietpreis des ursprünglich gebuchten Zeitraums.
Für eine Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro an.
§ 13 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen infolge verspäteter Anreise oder früherer Abreise oder aus sonstigen in Ihrer Person liegenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eine Teilerstattung kann nur bei Wiederbelegung erfolgen.
§ 14 Kündigung & Rücktritt durch den Vermieter
Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung, die auch mündlich erfolgen kann, vorliegt. Dies gilt insbesondere auch im Falle von nicht angemeldeten Personen oder Haustieren sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung des Objektes und des Inventars oder bei Manipulationen an Rauchwarnmeldern. Nach fristloser Kündigung muss die Wohnung bzw. das Objekt unverzüglich verlassen werden. Kündigen wir aus diesen Gründen, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtmietpreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwertung erlangen.
§ 15 Höhere Gewalt und Unmöglichkeit
Können wir das Appartement aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) oder unvorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Umstände
(z. B. unverschuldete schwere Gebäudeschäden kurz vor Anreise) nicht zur Verfügung stellen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 16 Gewährleistung & Pflicht zur Mängelanzeige
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, uns auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen, damit wir für Abhilfe sorgen können. Sie werden gebeten, unmittelbar nach Ankunft eventuelle Beanstandungen umgehend mitzuteilen.
§ 17 Haftung des Gastes und Vermieters
- Pflichten & Haftung des Gastes: Sie verpflichten sich zugleich für Ihre Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln. Sie haften für von Ihnen oder Ihren Mitreisenden schuldhaft verursachte Schäden in dem Mietobjekt oder seinen sonstigen Einrichtungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. (Empfehlung: Abschluss einer Haftpflichtversicherung).
- Haftungsbeschränkung des Vermieters: Wir haften nicht für den Verlust oder Beschädigung durch eingebrachte Sachen Ihrerseits einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz erfolgt auf eigene Gefahr; unberührt bleibt die Haftung des Vermieters bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 18 Gepäcktransport, Gepäckaufbewahrung und Fundstücke
- Keine Personalpräsenz vor Ort: Der Vermieter unterhält vor Ort keine durchgehend besetzte Rezeption oder Aufbewahrungsstelle für Gepäckstücke. Die Entgegennahme sowie die Übergabe von An- und Abreisegepäck an Transportdienstleister (z. B. Hermes, DB-Gepäckservice) obliegt ausschließlich dem Gast persönlich.
- Haftungsbeschränkung: Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder nicht fristgerechte Zustellung bzw. Abholung von Gepäckstücken durch externe Transportunternehmen, es sei denn, dem Vermieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
- Optionaler kostenpflichtiger Bringservice für Gepäck: Der Gast hat die Möglichkeit, die Abgabe des Gepäcks als Zusatzleistung über unsere Website zu buchen. Die Abwicklung erfolgt über einen externen Dienstleister (im Folgenden „Bringservice“ genannt) und ist kostenpflichtig. Eine rechtzeitige Anmeldung bei diesem Bringservice – spätestens 7 Tage vor Reiseantritt – ist zwingend erforderlich, da andernfalls keine Gepäckannahme vor Ort erfolgen kann. Der Bringservice steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit und Durchführbarkeit; ein Rechtsanspruch auf die Erbringung besteht nicht. Sollte die Dienstleistung im Einzelfall – gleich aus welchem Grund – nicht erbracht werden können, wird der Vermieter den Gast hierüber informieren und die gezahlte Gebühr vollständig erstatten; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Voraussetzung für die Durchführung ist in jedem Fall, dass der Gast etwaige Versandunterlagen vollständig im Voraus bereitstellt. Die reinen Transport- und Beförderungskosten des Gepäckdienstes (z. B. Porto, Ticket) sind vom Gast direkt mit dem Transportunternehmen abzurechnen; die ordnungsgemäße Organisation und Durchführbarkeit der Abholung bzw. des Transports obliegt allein dem Gast.
- Verbleib von Gepäck in der Ferienwohnung / Entfernung: Hat der Gast den Bringservice gebucht, obliegt diesem die fristgerechte Abholung und Weiterleitung des Gepäcks bei der Abreise. Wurde kein Bringservice gebucht, ist allein der Gast für die rechtzeitige persönliche Übergabe seines Gepäcks an das Transportunternehmen verantwortlich. Sollte in diesem Fall Gepäck nach der Abreise des Gastes in der Ferienwohnung verbleiben (z. B. weil der Gast vor der Abholung durch seinen Transportdienst abreist), ist der Vermieter berechtigt, das Gepäck unverzüglich aus der Wohnung zu entfernen, um nachfolgende Gäste nicht zu beeinträchtigen. Sofern dem Vermieter aktuelle Kontaktdaten des Gastes vorliegen, wird er versuchen, diesen kurzfristig per E-Mail oder Telefon zu benachrichtigen.
- Ablauf nach Fristablauf (Gepäck): Gelingt eine Übergabe an den Dienstleister nicht, verweigert der Gast die Vorleistung oder setzt sich der Gast – unabhängig vom Zugang einer Benachrichtigung durch den Vermieter – nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abreise von sich aus mit dem Vermieter in Verbindung, wird das Gepäck auf Kosten des Gastes dem örtlichen Fundbüro übergeben. Etwaige bis dahin anfallende Lager- oder Transportkosten hat der Gast zu erstatten.
- Sonstige Fundstücke / Liegengelassene Gegenstände: Sonstige nach der Abreise in der Ferienwohnung vorgefundene Gegenstände (wie z. B. Kleidung, Ladekabel oder persönliche Gebrauchsgegenstände) werden vom Vermieter für eine Frist von zwei (2) Wochen ab dem Abreisetag aufbewahrt. Meldet sich der Gast nicht innerhalb dieser Frist oder verweigert er die Vorabübernahme der Versand- und Bearbeitungskosten für eine Rücksendung, werden die Gegenstände nach Ablauf der 2-Wochen-Frist ersatzlos entsorgt bzw. bei höherwertigen Gegenständen dem örtlichen Fundbüro übergeben.
§ 19 Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Gästebetreuung verarbeitet. Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter www.haus-ebenezer.de/datenschutz.
§ 20 Einwilligung zu Gästebefragungen (Optional / Opt-in)
Um unser Angebot und Ihren Aufenthalt kontinuierlich zu verbessern, übersenden wir Ihnen nach Ihrer Abreise gelegentlich eine kurze Einladung zu einer freiwilligen Befragung. Dieser Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse können Sie jederzeit formlos widersprechen.
§ 21 Rechtswahl, Gerichtsstand & Salvatorische Klausel
- Rechtswahl: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand: Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Verjährung: Für die Verjährung von Ansprüchen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel). Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 27.09.2026